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Zu den Mineralfarben werden die Silikat- und die Kalkfarben gezählt. Reine Silikatfarben dürfen nur aus Kaliwasserglas, anorganischen Pigmenten und Füllstoffen bestehen. Sie werden im Zweikomponentensystem verarbeitet. 1-komponentige Silikatfarben werden als Dispersionssilikatfarben bezeichnet. Sie dürfen maximal 5 Gewichtsprozent organische Bestandteile enthalten. Für Kalkfarben gibt es keine normativen Beschränkungen des Kunststoffgehalts.
Mineralfarben verfügen über eine Reihe positiver Eigenschaften:
Je höher der Anteil an organischen Bestandteilen ist, desto mehr positive Eigenschaften gehen verloren.
Dispersions-Silikatfarben und Dispersions-Kalkfarben dürfen maximal 5 Gewichtsprozent organische Bestandteile enthalten.
Nachweis:
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls.
Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.
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