In umfangreichen wissenschaftlichen Studien konnte gezeigt werden, dass Bisphenol-S und –F ähnlich wirken wie Bisphenol-A, welches seit Mai 2017 als SVHC (substance of very high concern) eingestuft ist. Daher sollten diese nach dem Vorsorgeprinzip nicht verwendet und insbesondere nicht als Substitutionsstoffe für Bisphenol-A eingesetzt werden.
Bisphenol-S und Bisphenol-F dürfen in den Produkten nicht enthalten sein. Verunreinigungen bis zu 0,1 Gewichtsprozent werden toleriert.
Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers
Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.
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