2. 5. 7. Grenzwerte für flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen in intumeszierenden Brandschutzbeschichtungen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Intumeszierende (schwellende; aufschäumende) Brandschutzbeschichtungen können sehr hohe Gehalte an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) enthalten, durch die hohen Aufwandmengen, die zur Erzielung der jeweiligen Brandschutzklasse aufgebracht werden, werden ausgesprochen hohe Lösungsmittelmengen in die Umwelt freigesetzt. Überdies ist aufgrund der Beschichtungstechnik vor allem im Fall unzureichender Ablüftzeiten vor Aufbringen der Deckbeschichtung ein erheblicher – oft lange nach der Beschichtung aufgrund nachträglicher Verletzungen der Deckbeschichtung akut werdender - Einfluss auf die Innenraumluft und deren Schadstoffgehalt wahrscheinlich, was eine unzumutbare Gesundheitsgefährdung von NutzerInnen darstellt.

 

Die Auswirkungen einzelner VOC auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen umfassen ein weites Spektrum, das von sensorischen Wahrnehmungen (Gerüche, Reizerscheinungen) bereits bei niedrigen Konzentrationen bis hin zu meist erst bei höheren Konzentrationen auftretenden toxischen Langzeiteffekten reicht. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass es sich bei einem Teil der für niedrigere Konzentrationen angegebenen Effekte um Sinneswahrnehmungen oder andere Wirkungen handelt, die sich der Überprüfung im Tierversuch weitgehend oder vollständig entziehen. VOC-Gemische können bereits in niedrigen Konzentrationen unspezifische Effekte auslösen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Reizung der Schleimhäute der Augen, Nase und Atemwege. Auch Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Übelkeit, erhöhte Körpertemperatur und andere unspezifische Symptome können auftreten.


Mit wasserbasierten Produkten können also erhebliche VOC-Einsparungen erzielt werden, im Innenbereich sind diese Produkte ohne weiteres einsetzbar. Im (bewitterten) Außenbereich sind diese Produkte zwar an sich technisch meist nicht ausreichend, allerdings sind hier in der Mehrzahl der Fälle Brandschutzbeschichtungen völlig sinnlos.

 

Es besteht seitens der Industrie die Tendenz, anstelle leichtflüchtiger Verbindungen vermehrt schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) in Bauprodukten einzusetzen. Es handelt sich dabei meist um Ester und Ether mehrwertiger Alkohole, die sich als Bestandteil lösungsmittelarmer und -freier Rezepturen von Wandfarben und sogenannter „Wasserlacke“ finden. Bei den in der Raumluft häufiger detektierten Substanzen handelt es sich meist um Glykole, Glykolether und deren Ester. Mit dem zu beobachtenden Ersatz leichter flüchtiger Lösungsmittel durch höher siedende Stoffe verlängert sich die Zeitspanne, in der mit relevanten Emissionen zu rechnen ist. Die verwendeten SVOC können zum Teil auch in der Raumluft längere Zeit nach Anwendung in überraschend hohen Konzentrationen nachgewiesen werden.

 

Definitionen:

 
Mindestanforderung

Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) von Brandschutzbeschichtungen, die im Innenbereich angewandt werden, darf maximal 6 Gewichtsprozent betragen, davon nicht mehr als 2 Gewichtsprozent SVOC, wobei Stoffe mit sensibilisierenden Eigenschaften (H-Sätze H317, H334, EUH208) ausgeschlossen sind.


Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Dokumentation Kriterienänderung (2)
VOC- und SVOC-Definitionen12. 3. 2024

VOC- und SVOC-Definitionen in der Erläuterung ergänzt.

Datum der redaktionellen Änderung: 12.03.2024


Kriterium gelöscht23. 6. 2022

Das Kriterium wurde am 30.04.2022 per Beschluss des ÖkoBauKriterien Fachbeirats von der Produktgruppe "Brandschutzbeschichtungen" entfernt.

 

Grund: Für Brandschutzbeschichtungen sollen die gleichen Kriterien wie für Innenbeschichtungen
gelten. Die spezifischen Kriterien für Brandschutzbeschichtungen sollen aufgehoben werden.
Die Produktgruppe „Brandschutzbeschichtungen“ bleibt erhalten.

 

Datum der Zürückziehung: 30.04.2022

 

 

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