5. 1. 6. Grenzwerte für VOC- und SVOC-Emissionen aus Dämmstoffen


Beschreibung Produkte Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Dämmstoffe mit organischen Bestandteilen können flüchtige Verbindungen emittieren.

Aus Dämmstoffen aus Kunststoff können vor allem Monomere an die Raumluft abgegeben werden. Während bei Dämmstoffen aus PUR/PIR bisher keine relevanten Konzentrationen an Isocyanaten in der Innenraumluft nachgewiesen wurden, wurden bei Dämmstoffen aus Polystyrol relevante Emissionen des Monomers Styrol nachgewiesen. Die wichtigsten von Styrol ausgehenden Gesundheitsgefahren sind neurotoxische Wirkungen v.a. auf das Zentralnerven­system (u. a. Verminderung der Gedächtnisleistung, neurologische Symptome, Beeinträchtigung des Farbsinns), die Frage, ob Styrol Krebs erzeugen kann, ist wissenschaftlich ebenso umstritten wie die seiner Reproduktionstoxizität, es gibt aber eine erhebliche Anzahl ernstzunehmender Studien, die davon ausgehen (zitiert in BMLFUW 2003b, Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft).

Dämmstoffe, die formaldehydhaltige Bindemittel enthalten (z.B. Mineralwolle-Dämmstoffe) können außerdem Formaldehyd emittieren.

 

Zur Vorbeugung und Vermeidung von langanhaltenden Belastungen der Raumluft durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) sollen innenraumseitig verlegte Dämmstoffe emissionsarm sein. Auch die Dämmstoffnormen DIN EN 13162 bis DIN EN 13171 (DIN-Serie Wärmedämmstoffe für Gebäude) verlangen im Anhang ZA der Normen die Durchführung einer sogenannten „Erstprüfung“ („Initial Type Test“) für die Emission flüchtiger Verbindungen.

 
Mindestanforderung

Dämmstoffe, die raumseitig der Luftdichtigkeitsschicht des Gebäudes verlegt werden, müssen die folgenden Anforderungen an das Emissionsverhalten erfüllen:

 

Parameter Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen
Kanzerogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008 (C-Stoffe) 1 µg/m³ (nicht bestimmbar)
Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6-C16 (TVOC) 300 µg/m³
Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen C16-C22 (TSVOC) 100 µg/m³
Acetaldehyd 120 µg/m³
Formaldehyd*) 0,05 ppm*)

 

*) Nachweis nur für Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel erforderlich

Nachweis:
Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers, dass der Dämmstoff eine der folgenden Eigenschaften erfüllt:

 

Oder:

Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gem. Prüfkammerverfahren nach ÖNORM EN ISO 16000 (-3),-6,-9,-11 sowie ÖNORM EN 16516. Die Ausführungsbestimmungen richten sich nach dem AgBB-Schema 2018 oder aktueller, wobei für Dämmstoffe eine Raumbeladung von ≥ 0,5 m2/m3 anzuwenden ist.  Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:

 

Zertifikate zu Prüfkammeruntersuchungen, welche die Einhaltung der oben angeführten Grenzwerte unter Beachtung der festgelegten Ausführungsbestimmungen) bestätigen, werden ebenfalls anerkannt (z.B. Indoor Air Comfort GOLD). 

 

Das Prüfzertifikat bzw. der Prüfbericht darf nicht älter als 5 Jahre sein.

 

Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Dokumentation Kriterienänderung (4)
Redaktionelle Änderungen12. 1. 2024

… AgBB-Schema 2018 ERGÄNZT: oder aktueller, wobei für Dämmstoffe eine Raumbeladung von ≥ 0,X m2/m3 anzuwenden ist. ENTFERNT: Für ältere Messungen werden Prüfungen gemäß AgBB-Schema 2015 anerkannt. ANS ENDE GESTELLT: Das Prüfzertifikat ERGÄNZT: bzw. der Prüfbericht darf nicht älter als 5 Jahre sein.

 

ERGÄNZT: Zertifikate zu Prüfkammeruntersuchungen, welche die Einhaltung der oben angeführten Grenzwerte unter Beachtung der festgelegten Ausführungsbestimmungen) bestätigen, werden ebenfalls anerkannt (z.B. Indoor Air Comfort GOLD). 

 

 


Acetaldehyd-Grenzwert aufgenommen26. 9. 2023

 

Ein Grenzwert für Acetaldehyd von 120 µg/m³ wurde ergänzt.

Begründung: Ausnahme vom Grenzwert für kanzerogene Stoffe (C-Stoffe) analog Formaldehyd

 

Datum der Kriterienänderung: 18.09.2023
Kriterienänderung gültig ab: 18.09.2023
Art der Kriterienänderung: substanziell


natureplus RL1007 und weitere als Nachweis ergänzt.24. 1. 2023

Datum der Kriterienänderung: 24.01.2023

Kriterienänderung gültig ab: 24.01.2023

Art der Kriterinänderung: Geringfügig - redaktionell


Redaktionelle Änderungen21. 6. 2022

Neue Formulierung "raumseitig der Luftdichtigkeitsschicht des Gebäudes verlegt"

 

Datum der Kriterienänderung: 21.06.2022

Kriterienänderung gültig ab: 21.06.2022

Art der Kriterienänderung: Geringfügig - redaktionell

 
Hintergrundinformationen, Quellen
 

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