Neubauförderungsrichtlinie 2011 |
Das Kuratorium des Landeswohnbaufonds und die Landesregierung haben die Wohnbaufonds- bzw. Wohnbauförderungsrichtlinien und die Wohnbeihilferichtlinien für das Jahr 2011 beschlossen.
Die Wohnbauförderungsrichtlinien wurden getrennt. Es gibt nun eigene Neubau- und Wohnhaussanierungsrichtlinien. Die Förderung von Solaranlagen bleibt inhaltlich gleich und wurde in eine "Energieförderungsrichtlinie" aufgenommen, welche auch die Förderungen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschluss an Nahwärmeanlagen regelt.
Details dazu in der Neubauförderungsrichtlinie 2011 und auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung.
Für Fragen steht Ihnen das Info-Team der Wohnbauförderungsabteilung gerne zur Verfügung: 05574/511-8080.
Heizwärmebedarfsgrenzen im Neubau |
Ein Gebäude hat abhängig von seiner Kompaktheit (Verhältnis von Oberfläche zu Volumen A/V bzw. der charakteristischen Länge lc) einen maximal zulässigen spezifischen Heizwärmebedarf (HWBmax,Ref) bei Referenzklima einzuhalten (nach ÖNORM B 8110-5):
Förderstufe |
HWBmax,Ref [kWh/(m²BGF.a)] | |
1 |
(45-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 45,0 |
2 + 3 |
(41-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 41,0 |
4 |
(20-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 20,0 |
5 |
- |
max. 10,0 |
Alternativ kann in der Förderstufe 5 der Nachweis mittels aktuellem PHPP (ebenfalls bei Referenzklima) geführt werden. In diesem Fall ist ein spezifischer Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/m²NF.a einzuhalten. Es ist ausreichend, wenn entweder das OIB- oder das PHPP-Ergebnis den Grenzwert unterschreitet.
Hier die grafische Abbildung der o. g. Bedingungen:
(Die 2012er-Linie im Diagramm beschreibt den für die Wohnbauförderung maximal zulässigen Heizwärmebedarf ab 1.1.2012 und dient derzeit als Entscheidungsgrenze für Ausnahmen zu den innovativen klimarelevanten Heizsystemen nach Neubauförderungsrichtlinie 2011 §4 lit. s.)
Die einzuhaltenden Mussmaßnahmen 2011 im Neubau sind: |
C1 – innovative, klimarelevante Heizsysteme
D1 – Baustoffe, Bauelemente, Dämmstoffe HFKW- und SF6-frei
D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten - PVC-frei
D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- u. Südamerika, Asien, Afrika)
E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapetenkleber emissionsarm, weichmacherfrei
Für Förderstufe 5:
A4b - Gebäudehülle wärmbrückenfrei berechnet
A5b - Gebäudehülle - Luftdichtheit optimiert (n50-Wert von kleiner oder gleich 0,6 h-1 im Luftdichtetst)
Muss, wenn Maßnahme C7a gewählt wurde: E5a - Frischluftanlage optimiert
Muss, wenn Maßnahme C7b gewählt wurde: E6b - Komfortlüftung optimiert
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