Wohnhaussanierungsrichtlinie 2011 |
Das Kuratorium des Landeswohnbaufonds und die Landesregierung haben die Wohnbaufonds- bzw. Wohnbauförderungsrichtlinien und die Wohnbeihilferichtlinien für das Jahr 2011 beschlossen.
Die Wohnbauförderungsrichtlinien wurden getrennt. Es gibt nun eigene Neubau- und Wohnhaussanierungsrichtlinien. Die Förderung von Solaranlagen bleibt inhaltlich gleich und wurde in eine "Energieförderungsrichtlinie" aufgenommen, welche auch die Förderungen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschluss an Nahwärmeanlagen regelt.
Details dazu in der Wohnhaussanierungsrichtlinie 2011 und auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung.
Für Fragen steht Ihnen das Info-Team der Wohnbauförderungsabteilung gerne zur Verfügung: 05574/511-8080.
Heizwärmebedarfsgrenzen in der Sanierung |
Ein Gebäude hat abhängig von seiner Kompaktheit (Verhältnis von Oberfläche zu Volumen A/V bzw. der charakteristischen Länge lc) einen maximal zulässigen spezifischen Heizwärmebedarf (HWBmax,Ref) bei Referenzklima einzuhalten (nach ÖNORM B 8110-5):
Förderstufe |
HWBmax,Ref [kWh/(m²BGF.a)] | |
1 |
(65-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 65,0 |
2 |
(60-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 60,0 |
3 |
(50-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 50,0 |
4 |
(40-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 40,0 |
5 |
(30-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 |
max. 30,0 |
Hier die grafische Abbildung der o. g. Bedingungen:
Die einzuhaltenden Mussmaßnahmen 2011 in der Wohnhaussanierung sind: |
D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten - PVC-frei
D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- u. Südamerika, Asien, Afrika)
E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapetenkleber emissionsarm, weichmacherfrei
Muss, wenn Maßnahme C7a gewählt wurde: E5a - Frischluftanlage optimiert
Muss, wenn Maßnahme C7b gewählt wurde: E6b - Komfortlüftung optimiert
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