Altbau 2012


Die Zusage einer Sanierungsförderung ist gebunden an personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind in der Wohnhaussanierungsrichtline 2012 beschrieben.

 

Wollen Sie rasch die wesentlichen Änderungen zur Vorjahresrichtlinie überblicken ist die Vorstufe der Wohnhaussanierungsrichtlinie 2012 zu empfehlen.

 

Auskünfte zu den persoenenbezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus: 05574 / 511 - 8080 oder wohnbaufoerderung@vorarlberg.at.

 

Auskünfte zu den gebäudebezogenen Voraussetzungen gibt das Qualitätssicherungsteam der Wohnbauförderung im Energieinstitut Voarlberg: 05572 / 31202 - 75 oder QS@energieinstitut.at oder der Energieberatungsdienst in Ihrer Gemeinde.


 Ein Gebäude hat abhängig von seiner Kompaktheit (Verhältnis von Oberfläche zu Volumen A/V bzw. der charakteristischen Länge lc) einen maximal zulässigen spezifischen Heizwärmebedarf (HWBmax,Ref) bei Referenzklima einzuhalten (nach ÖNORM B 8110-5):

 

 

Förderstufe

HWBmax,Ref [kWh/(m²BGF.a)]

1

(60-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 60,0

2

(60-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 60,0

3

(50-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 50,0

4

(40-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 40,0

5

(30-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 30,0

 

 

Hier die grafische Abbildung der o. g. Bedingungen:



Die für die alle Förderstufen einzuhaltenden Mussmaßnahmen sind (siehe Wohnhaussanierungsförderungsrichtlinie 2012, Seite 18 und 19):

 

  • D1 - Baustoffe, Dämmstoffe, Bauelemente HFKW- und SF6-frei
  • D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten PVC-frei
  • D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- und Südamerika, Asien, Afrika)
  • E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapentekleber emissionsarm, aromatenfrei

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