Neubau 2013


Erläuterung (3)
Allgemeines zur Neubauförderungsrichtlinie 201328. 12. 2012

Die Zusage einer Neubauförderung ist gebunden an personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind in der Wohnbauförderungsrichtline 2013 beschrieben.

 

Wollen Sie rasch die wesentlichen Änderungen zur Vorjahresrichtlinie überblicken ist die Vorstufe der Wohnbauförderungsrichtlinie 2013 zu empfehlen.

 

Auskünfte zu den personenbezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus: 05574 / 511 - 8080 oder wohnbaufoerderung@vorarlberg.at.

 

Auskünfte zu den gebäudebezogenen Voraussetzungen gibt das Qualitätssicherungsteam der Wohnbauförderung im Energieinstitut Voarlberg: 05572 / 31202 - 75 oder QS@energieinstitut.at oder der Energieberatungsdienst in Ihrer Gemeinde.


Mussmaßnahmen für Neubauvorhaben 201328. 12. 2012

Die für alle Neubauvorhaben einzuhaltenden Bedingungen sind (auch Basis-Stufe):

  • Unterschreiten der Heizwärmebedarfsgrenze (aus Energeiausweis) der angestrebten Förderstufe
  • Verwendung eines innovativen klimarelevanten Heizsystems (Neubauförderungsrichtlinie 2012 §4 lit s 1-5, §4 lit. t)

 

Die für die Förderstufen 3, 4 und 5 einzuhaltenden Mussmaßnahmen sind (siehe Neubauförderungsrichtlinie 2012, Seite 18 und 19):

 

  • C1 - Brennwerttechnik, Niedertemperaturheizsystem, Warmwasserbereitung im Winter mit der Heizung
  • D1 - Baustoffe, Dämmstoffe, Bauelemente HFKW- und SF6-frei
  • D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten PVC-frei
  • D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- und Südamerika, Asien, Afrika)
  • E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapentekleber emissionsarm, aromatenfrei

 

Für die Förderstufe 5 gilt darüber hinaus auch:

 

  • A4b - Gebäudehülle: Wärmebrücken berechnet
  • A5b - Gebäudehülle: Luftdichtheit optimiert
  • Wenn C7a gewählt wurde: E5a - Frischluftanlage optimiert 
  • Wenn C7b gewählt wurde: E6b - Komfortlüftung optimiert

 

Alle Erläuterungstexte zu den genannten Maßnahmen finden Sie hier im baubook in der Rubrik "Maßnahmen".

 

 


Heizwärmebedarfsgrenzen im Neubau 201214. 12. 2012

Ein Gebäude hat abhängig von seiner Kompaktheit (Verhältnis von Oberfläche zu Volumen A/V bzw. der charakteristischen Länge lc) einen maximal zulässigen spezifischen Heizwärmebedarf (HWBmax,Ref nach ÖNORM B 8110-6) bei Referenzklima (nach ÖNORM B 8110-5) einzuhalten:

 

Förderstufe

HWBmax,Ref [kWh/(m²BGF.a)]

Basis

(36-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 36,0

3

(36-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 36,0

4

(20-18,3) / 0,8 / lc + 18,3

max. 20,0

5

-

max. 10,0

 

Ausnahme: Bei Gebäuden mit einem A/V-Verhältnis von 0,8 und größer darf für die Förderstufen "Basis" und "3" der HWB-Grenzwert von 36 kWh/m²a um 10% überschritten werden, sofern das Gebäude eine teilsolare Raumheizung mit mindestens 15% Deckungsanteil aufweist (bedeutet: wenn Maßnahme C6b erfüllt ist).

 

In der Förderstufe 5 kann alternativ der Nachweis mittels aktuellem PHPP (ebenfalls bei Referenzklima) geführt werden. In diesem Fall ist ein spezifischer Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/m²NF.a einzuhalten. Es ist ausreichend, wenn entweder das OIB- oder das PHPP-Ergebnis den Grenzwert unterschreitet.

 

Die zugehörigen Punkte werden ab der Fördergrenze 2011 berechnet.

 

Hier die grafische Abbildung der o. g. Bedingungen:

 

 

(auf Bild klicken um es zu vergrößern)

 
Auslegungshilfen
 
Weiterführende Informationen (3)
 

baubook vorarlbergSeite drucken
Seite weiterempfehlen
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=2455.15545.15546&ST=42&rg=K&SW=2