Altbau 2013 - Bauteilsanierung


Die Bauteilsanierungförderung ist in der Wohnhaussanierungsrichtlinie 2013 unter §7, d) und e) geregelt.

 

Für die Bauteilsanierungsförderung ist ebenfalls ein Energieausweis des Bestandes vor Sanierung und nach Sanierung erforderlich. Die thermische Qualität (der Schichtaufbau) der sanierten Bauteile geht aus dem Energieausweis nach Sanierung hervor.

 

Eine Bauteilsanierungsförderung wird gewährt, wenn für eine Einstufung in eine Förderstufe der Gesamtsanierung (Gebäudeausweis) nicht der erforderliche Heizwärmebedarf und / oder ausreichende Punktezahl erreicht werden können. Dann gilt die thermische Qualität der Dämmung des sanierten Bauteils als Maß für die Förderhöhe:

 

 

Förderstufe Außenwand

Dach, oberste

Geschossdecke

Boden gegen

unbeheizt

Fenster

(Glas+Rahmen)

Fensterver-

glasung

1 ≤ 0,25 ≤ 0,19 ≤ 0,29  ≤ 1,35  ≤ 1,10
2 ≤ 0,22 ≤ 0,17 ≤ 0,25  ≤ 1,20  
3 ≤ 0,19 ≤ 0,15 ≤ 0,21  ≤ 1,00  
4 ≤ 0,16 ≤ 0,13 ≤ 0,18  ≤ 0,90  
5 ≤ 0,14 ≤ 0,11 ≤ 0,16  ≤ 0,80  

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