Altbau 2013 - Sanierungsberatung


Nach wie vor ist die Sanierung des Altbestandes der wesentliche Schwerpunkt der Wohnbauförderung. Für Ratsuchende steht ein abgestuftes und gefördertes Informations- und Beratungsprogramm bereit.

 

Für den ersten Schritt, die Informations- und Meinungsbildungsphase, werden die Informationsveranstaltungen des Energieinstitut Vorarberg empfohlen. (Abendveranstaltungen, keine oder geringe Teilnahmegebühr)

 

Für die ersten konkreten Fragen wurde der Energieberatungsdienst des Energieinstitut Vorarlberg geschaffen. Die Kosten der regionalen Beratungsstellen tragen die Gemeinden, für die Vorort-Energieberatung wird ein Selbstbehalt von 50 € bzw. 70 € eingehoben, die weiteren Kosten trägt das Land Vorarlberg. Dafür gibt es ein drei- bis vierstündiges Beratungsgespräch mit einem freien Mitarbeiter des Energieistitut Vorarlberg, für den höheren Selbstbehalt auch noch ein Beratungsprotokoll dazu.

 

Die gewerbliche Sanierungsberatung wird von freiberuflichen Beratern angeboten. Sie haben einen Gewerbeschein und haften für das Beratungsergebnis. Diese Beratung wird vom Land Vorarlberg mit bis zu 1.200 € gefördert, wenn in der Folge tatsächlich Sanierungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Diese Sanierungsberatungsförderung ist in der Wohnhaussanierungsrichtlinie 2013 in § 12 beschrieben (hier der Originaltext):

 

  1. Wird im Zuge einer Sanierungsberatung ein umfassendes Gesamtsanierungskonzept (Energie- oder Gebäudeausweis, Beratungsprotokoll mit Umsetzungskonzept samt Zeitplan) über das gesamte Wohnhaus (Eigenheim, Reihenhaus, Mehrwohnungshaus, Wohnheim) erstellt, werden die Kosten bei Eigenheimen, Reihenhäusern und Mehrwohnungshäusern (1 bis 25 Wohnungen) mit maximal € 800,--, bei Mehrwohnungshäusern (mehr als 25 Wohnungen) mit maximal € 2.000,-- als Einmalzuschuss gefördert. Einzelne Wohnungen werden nicht gefördert. Wird durch den Sanierungsberater die Durchführung der Sanierungsarbeiten bis zur Endabrechnung begleitet und steht dieser für technische Fragen bei der Förderungsabwicklung zur Verfügung, so erhöht sich die Sanierungsberatungsförderung um € 400,--.
  2. Die Förderung einer Sanierungsberatung setzt voraus, dass tatsächlich eine Sanierungsmaßnahme in der Gebäudehülle (Dach, oberste Geschossdecke, Fenster, Fassade, unterste Geschossdecke) am gesamten Gebäude und nicht nur bei einzelnen Wohnungen durchgeführt wird oder zumindest die Heizung erneuert wird. Die Auszahlung erfolgt im Zuge der Endabrechnung der Sanierungsmaßnahmen nach Maßgabe der hierfür im Landesvoranschlag verfügbaren Mittel.
  3. Bei Mehrwohnungshäusern ist Antragssteller die Eigentümergemeinschaft, beim Eigenheim / Reihenhaus der Eigentümer.
  4. Das Gesamtsanierungskonzept (Protokoll der Sanierungsberatung) ist als Pdf-Datei als Anhang zum Energieausweis in der EAWZ zu speichern.

 

 


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