Allgemeines zu den Förderungsrichtlinie 2016/2017 für Neubau und Sanierung |
Die Zusage einer Neubau- oder Wohnhaussanierungsförderung ist gebunden an personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind in den Wohnbauförderung Richtlinien 2016/2017 beschrieben.
Auskünfte zu den personenbezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus: 05574 / 511 - 8080 oder wohnen@vorarlberg.at.
Auskünfte zu den gebäudebezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Bürgerservice und Information im Energieinstitut Vorarlberg: 05572 / 31202 - 62 oder QS@energieinstitut.at oder der Energieberatungsdienst in Ihrer Gemeinde.
Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 öffentlicher Wohnbau |
Broschüre Bauen/Kaufen |
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