Neubau 2016/2017 öffentlicher Wohnbau


Erläuterung (3)
Allgemeines zu den Förderungsrichtlinie 2016/2017 für Neubau und Sanierung29. 3. 2017

Die Zusage einer Neubau- oder Wohnhaussanierungsförderung ist gebunden an personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind in den Wohnbauförderung Richtlinien 2016/2017 beschrieben.

 

Auskünfte zu den personenbezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus: 05574 / 511 - 8080 oder wohnen@vorarlberg.at.

 

Auskünfte zu den gebäudebezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Bürgerservice und Information im Energieinstitut Vorarlberg: 05572 / 31202 - 62  oder QS@energieinstitut.at oder der Energieberatungsdienst in Ihrer Gemeinde.

 


Neubauförderungsrichtlinie 2016/2017 öffentlicher Wohnbau29. 12. 2015
Broschüre Bauen/Kaufen29. 12. 2015
 
Weiterführende Informationen (2)
 

baubook vorarlbergSeite drucken
Seite weiterempfehlen
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=2455.22011.22013&ST=42&rg=K&SW=2