Wohnbausanierung 2016/2017


Erläuterung (5)
Allgemeines zu den Förderungsrichtlinie 2016/2017 für Neubau und Sanierung29. 3. 2017

Die Zusage einer Neubau- oder Wohnhaussanierungsförderung ist gebunden an personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind in den Wohnbauförderung Richtlinien 2016/2017 beschrieben.

 

Auskünfte zu den personenbezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus: 05574 / 511 - 8080 oder wohnen@vorarlberg.at.

 

Auskünfte zu den gebäudebezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Bürgerservice und Information im Energieinstitut Vorarlberg: 05572 / 31202 - 62  oder QS@energieinstitut.at oder der Energieberatungsdienst in Ihrer Gemeinde.

 


Wohnhaussanierungsrichtlinie 201729. 3. 2017
Broschüre Sanieren 201729. 3. 2017
Wohnhaussanierungsrichtlinie 201629. 12. 2015
Broschüre Sanieren 201629. 12. 2015
 
Weiterführende Informationen (4)
 

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