Die Zusage einer Neubauförderung ist gebunden an personenbezogene und gebäudebezogene Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind in den Neubauförderungsrichtlinie privater und öffentlicher Wohnbau 2020/2021 beschrieben.
Auskünfte zu den personenbezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus:
Öffnungszeiten des Info-Centers der Wohnbauförderung: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr (außer Mittwoch-Nachmittag)
Auskünfte zu den gebäudebezogenen Voraussetzungen gibt die Abteilung Bürgerservice und Information im Energieinstitut Vorarlberg: 05572 / 31202 - 62 oder QS@energieinstitut.at
Hier die Übersicht der Neubförderungsrichtlinien / Broschüren für den privaten und öffenltichen Wohnbau:
|
|