In den vergangengen Jahren wurde es akzeptiert, dass beheizte Kellerräume nur über ihr Lüftungsvolumen in die HWB-Berechnung aufgenommen wurden. Dies ändert sich mit dem Modellwechsel.
Mit dem Wechsel in das Modell 2008 fällt diese Vorarlberger Geringstufung. Für Gebäudeausweise ab dem Modell 2008 müssen beheizte Keller vollwertig in die beheizte Hülle (Boden, Wände, Grundfläche) eingerechnet werden, auch dann, wenn sie wegen zu geringer Raumhöhe oder zu geringen Fensterflächen nicht als Wohnfläche anerkannt werden. Die Wohnnutzfläche ist dann kleiner als die beheizte Nutzfläche. Die bundesweite Vereinheitlichung der HWB-Berechnung bringt diese Änderung mit sich.
Günstig ist, dass dadurch die Energiebezugsfläche größer wird, ungünstig ist, dass die Qualität der Dämmung nun in der Berechnung aufscheint. Bei teilbeheizten Kellern wird der Berechnungsaufwand entsprechend größer.
Dies bringt auch eine Gefahr mit sich: wird erst bei der Abnahme nach Baufertigstellung festgestellt, dass der Keller beheizt und dies im Gebäudeausweis nicht berücksichtigt ist, ist zu erwarten, dass die Hülle des Kellers ungenügend gedämmt und der HWB des Kellers höher als der durchschnittliche HWB des Hauses ist. Ein Hinzufügen des HWBs des Kellers zum Gesamt-HWB würde diesen deutlich anheben. Liegt das Haus nahe an der HWB-Grenze, kann dies zum Verlust der Förderung führen.
Es ist empfehlenswert, bei der begleitenden Beratung insbesondere auf diese Besonderheit hinzuweisen.