Altbau (erhaltenswürdig)


Erläuterung

Erhaltenswerte Wohnobjekte müssen weder eine HWB-Vorschrift noch Punktegrenzen erfüllen. Eine Einstufung in diese Kategorie erfolgt auf Antrag beim Land Vorarlberg, Abteilung Wohnbauförderung.

 
Auslegungshilfen
 
Weiterführende Informationen
 

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