Neubau - Förderstufe 1


Der Heizwärmebedarf, berechnet nach dem OIB-Verfahren, muss bei Referenzklima kleiner sein, als diese Bedingung:

 

(45-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 (max. 45,0 kWh/m²a)

 

Der Soll-Ist-Vergleich erfolgt am Standort des Gebäudes. Bei der Umrechnung des Sollwertes auf Standortklima erfolgt eine 75%ige Kompensation der Mehranforderungen. Details siehe im Dokument "technische HWB-Punkteberechnung" weiter unten.

 

Weiters müssen durch Erfüllung von Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog mindestens 100 Punkte erreicht sein.

 

Die einzuhaltenden Mussmaßnahmen sind:

C1 – innovative, klimarelevante Heizsysteme

D1 – Baustoffe, Bauelemente, Dämmstoffe HFKW- und SF6-frei

D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten - PVC-frei

D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- u. Südamerika, Asien, Afrika)

E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapetenkleber emissionsarm, weichmacherfrei

 

Für Mehrwohnungshäuser ab 3 Geschosse (E+2) und mit mehr als 10 Wohneinheiten pro Stiegenhaus:

D16b - Barrierefreies Bauen - Vollausbau


  1. Der für das Gebäude berechnete spezifische Heizwärmebedarf (HWBStandort) darf einen vorgegebenen Höchstwert (HWBmax) nicht überschreiten. Wie hoch dieser Höchstwert liegt, hängt von der Kompaktheit des Gebäudes (charakteristische Länge lc bzw. Verhältnis A/V) und von den Klimadaten am Standort ab.
  2. Der Heizwärmebedarf ist - abgesehen von den drei hier hier folgend genannten Abweichungen - entsprechend den Regelungen im Baurecht zu berechnen.
  3. Die Punkte werden aus der Differenz des maximal zulässigen spezifischen Heizwärmebedarfs am Standort (HWBmax,Standort) und dem errechneten spezifischen Heizwärmebedarf am Standort (HWBStandort) ermittelt.

Beschreibung der Berechnung von HWB-Grenzen, Umrechnung auf Standortklima und Ermittelung der Punkte:



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