Der Heizwärmebedarf, berechnet nach dem OIB-Verfahren, muss bei Referenzklima kleiner sein, als diese Bedingung:
(45-18,3) / 0,8 / lc + 18,3 (max. 45,0 kWh/m²a)
Der Soll-Ist-Vergleich erfolgt am Standort des Gebäudes. Bei der Umrechnung des Sollwertes auf Standortklima erfolgt eine 75%ige Kompensation der Mehranforderungen. Details siehe im Dokument "technische HWB-Punkteberechnung" weiter unten.
Weiters müssen durch Erfüllung von Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog mindestens 100 Punkte erreicht sein.
Die einzuhaltenden Mussmaßnahmen sind: C1 – innovative, klimarelevante Heizsysteme D1 – Baustoffe, Bauelemente, Dämmstoffe HFKW- und SF6-frei D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten - PVC-frei D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- u. Südamerika, Asien, Afrika) E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapetenkleber emissionsarm, weichmacherfrei
Für Mehrwohnungshäuser ab 3 Geschosse (E+2) und mit mehr als 10 Wohneinheiten pro Stiegenhaus: D16b - Barrierefreies Bauen - Vollausbau
Beschreibung der Berechnung von HWB-Grenzen, Umrechnung auf Standortklima und Ermittelung der Punkte:
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