Technische Beschreibung |
Beschreibung der Berechnung von HWB-Grenzen und Ermittelung der Punkte. Die in diesem Dokument noch beschriebene Klimakompensation gilt für 2010 nicht mehr.
Allgemeinbedingung |
Heizwärmebedarfsgrenze |
Der Heizwärmebedarf muss eine der beiden Bedingungen erfüllen:
entweder
berechnet nach dem OIB-Verfahren bei Referenzklima kleiner als 10 kWh/m²BGFa
Der Soll-Ist-Vergleich nach OIB erfolgt am Standort des Gebäudes. Bei der Umrechnung des Sollwertes auf Standortklima erfolgt eine 75%ige Kompensation der Mehranforderungen. Details siehe im Dokument "technische HWB-Punkteberechnung" weiter unten.
oder
berechnet nach dem PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket) kleiner als 15 kWh/m²WNFa
Weiters müssen durch Erfüllung von Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog mindestens 200 Punkte erreicht sein.
Die einzuhaltenden Mussmaßnahmen sind:
A5b – Gebäudehülle – Luftdichtheit optimiert
C1 – innovative, klimarelevante Heizsysteme
D1 – Baustoffe, Bauelemente, Dämmstoffe HFKW- und SF6-frei
D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten - PVC-frei
D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- u. Südamerika, Asien, Afrika)
E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapetenkleber emissionsarm, weichmacherfrei
E5b – Komfortlüftung optimiert
Für Mehrwohnungshäuser ab 3 Geschosse (E+2) und mit mehr als 10 Wohneinheiten pro Stiegenhaus:
D16b - Barrierefreies Bauen - Vollausbau
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