Neubau - Förderstufe 5


Erläuterung (3)
Technische Beschreibung6. 7. 2010

Beschreibung der Berechnung von HWB-Grenzen und Ermittelung der Punkte. Die in diesem Dokument noch beschriebene Klimakompensation gilt für 2010 nicht mehr.



Allgemeinbedingung11. 1. 2010
  1. Der für das Gebäude berechnete spezifische Heizwärmebedarf (HWBStandort) darf einen vorgegebenen Höchstwert (HWBmax) nicht überschreiten. Wie hoch dieser Höchstwert liegt, hängt von der Kompaktheit des Gebäudes (charakteristische Länge lc bzw. Verhältnis A/V) und von den Klimadaten am Standort ab.
  2. Der Heizwärmebedarf ist - abgesehen von den drei hier hier folgend genannten Abweichungen - entsprechend den Regelungen im Baurecht zu berechnen.
  3. Die Punkte werden aus der Differenz des maximal zulässigen spezifischen Heizwärmebedarfs am Standort (HWBmax,Standort) und dem errechneten spezifischen Heizwärmebedarf am Standort (HWBStandort) ermittelt.

Heizwärmebedarfsgrenze11. 1. 2010

Der Heizwärmebedarf muss eine der beiden Bedingungen erfüllen:

 

entweder

berechnet nach dem OIB-Verfahren bei Referenzklima kleiner als 10 kWh/m²BGFa

 

Der Soll-Ist-Vergleich nach OIB erfolgt am Standort des Gebäudes. Bei der Umrechnung des Sollwertes auf Standortklima erfolgt eine 75%ige Kompensation der Mehranforderungen. Details siehe im Dokument "technische HWB-Punkteberechnung" weiter unten.

 

oder

berechnet nach dem PHPP (Passivhaus-Projektierungspaket) kleiner als 15 kWh/m²WNFa

 

Weiters müssen durch Erfüllung von Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog mindestens 200 Punkte erreicht sein.

 

Die einzuhaltenden Mussmaßnahmen sind:

A5b – Gebäudehülle – Luftdichtheit optimiert

C1 – innovative, klimarelevante Heizsysteme

D1 – Baustoffe, Bauelemente, Dämmstoffe HFKW- und SF6-frei

D5 - Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge, Tapeten - PVC-frei

D14 - Holz aus Primärwald nicht zulässig (Nord- u. Südamerika, Asien, Afrika)

E3 - Wand-, Deckenanstriche, Tapetenkleber emissionsarm, weichmacherfrei

E5b – Komfortlüftung optimiert

 

Für Mehrwohnungshäuser ab 3 Geschosse (E+2) und mit mehr als 10 Wohneinheiten pro Stiegenhaus:

D16b - Barrierefreies Bauen - Vollausbau

 
Auslegungshilfen
 
Weiterführende Informationen
 

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