Durch eine automatische Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung wird ein bedarfsgerecht einstellbarer Luftaustausch in allen Räumen des Gebäudes gewährleistet. Der kontinuierliche Luftaustausch sorgt für eine spür- und messbar bessere Luftqualität, als in üblichen Gebäuden ohne Komfortlüftung.
Komfortlüftungen mit Wärmerückgewinnung sorgen für konstante Abfuhr von zuviel Feuchte, von Schadstoffen und Kohlendioxid (CO2). Die Abfuhr von Feuchte verhindert zu hohe relative Luftfeuchtigkeit, reduziert damit das Risiko von Schimmelpilzbildung und schafft ein Innenraumklima, das für das Wachstum von Hausstaubmilben ungünstig ist. Die von außen zugeführte Luft wird zudem durch hochwertige Filter gereinigt.
Die verbrauchte Luft wird in Bad, WC und Küche abgesaugt und gibt ihre Wärme an die von außen angesaugte Zuluft ab. Diese wird in die Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer, Esszimmer, Eltern- und Kinderzimmer eingebracht. In effizienten Geräten wird die Zuluft von -10° auf mehr als 17°C erwärmt.
Die Vorteile von Komfortlüftungen mit Wärmerückgewinnung im Überblick:
Eine gute Qualität der Gesamtanlage (Energieeffizienz, Schallschutz, Hygiene, Kosten und Wirtschaftlichkeit…) wird durch eine kompetente, projektbezogene Planung eines entsprechend ausgebildeten Lüftungsplaners sichergestellt.
Förderhöhe |
Zusatzförderung im Neubau:
€ 4.000,- pro Eigenheim
€ 2.000,- je Wohneinheit im MWH mit bis zu 20 WE
€ 1.800,- je Wohneinheit im MWH mit mehr als 20 WE
In der Altbausanierung wird die Lüftungsanlage mit dem Fördersatz der gewählten Förderstufe gefördert.
Begriffsdefinition |
Eine Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (auch: kontrollierte Be- und Entlüftung mit WRG) ist ein Gerät, dass für den hygienisch erforderlichen Luftwechsel sorgt und dabei die Wärme aus der Abluft zurückgewinnt und mittels Wärmetauscher auf die Frischluft überträgt. Dabei ist entscheidend, dass die eingesparte Heizenergie immer ein Vielfaches des dafür eingesetzten elektrischen Stromes bleibt.
Achtung: die Restwärme der Fortluft (nach dem Wärmetauscher) kann in weiterer Folge durch eine Luftwärmepumpe genutzt werden, dies ist kein Förderungsauschlussgrund sondern eine begrüßenswerte Zusatzmaßnahme. Die Luftwärmepumpe muss aber dem Wärmetauscher nachgeschaltet sein und darf ihn nicht ersetzen.
Und: eine Komfortlüftung ist keine Klimaanlage und eine Klimaanlage ist keine Komfortlüftung.
Hygiene- und Komfortkriterien |
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn folgende Hygiene- und Komfortanforderungen erfüllt sind:
Außerdem sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:
Energieeffizienzkriterien |
Zur Erreichung der Förderwürdigkeit muss eine automatische Komfortlüftung folgende Energieeffizienz-Mindestanforderungen erfüllen:
*) Passivhaus Institut Darmstadt
**) Deutsches Institut für Bautechnik
Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Qualtitätsmerkmale, die aber im Rahmen der Wohnbauförderung nicht mehr kontrolliert werden können. Die FörderwerberInnen sind eingeladen, im eigenen Interesse auf diese Qualitätsmerkmale zu achten (siehe Auslegungshilfen).
Nachweis zur Energieeffizienz |
Die Aufnahme in eine der genannten Listen entbindet nur von der Vorlage eines Prüfzeugnisses. Aus der Liste muss hervorgehen, dass die oben genannten Werte eingehalten sind.
Nachweis zur hygienisch richtigen Dimensionierung |
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