1. 5. 4. Ausschluss von Organophosphaten als Weichmacher
Beschreibung
Produkte
Anforderungen
Beschichtungssysteme dürfen keine weichmachenden Substanzen aus der Gruppe der Organophosphate enthalten.
Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent Organophosphate im Beschichtungssystem enthalten sein.
Nachweismöglichkeiten
Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Blauer Engel RAL-UZ 12a)
EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Chemische Analysen (wenn vorhanden)
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