3. 2. 1. Holz-Bodenbeläge: Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd


Beschreibung Produkte 

Anforderungen
Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten“ die folgenden Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:(*) Eine Messung für Ammoniak ist nur für Holz erforderlich, dass mit Ammoniak behandelt wurde. Der für Ammoniak geforderte Endwert entspricht der Geruchsschwelle.

Die Prüfung kann am 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages erreicht werden und im Vergleich zur Messung am 3. Tag kein Konzentrationsanstieg einer der nachgewiesenen Substanzen feststellbar ist.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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