3. 2. 2. Textile Bodenbeläge: Grenzwerte für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd


Beschreibung Produkte 

Anforderungen

Die Produkte dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten“ die folgenden Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:

*) gilt für textile Bodenbeläge mit Schaumrücken aus Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR). Die Analyse der N-Nitrosamine erfolgt nach dem vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften (HVGB) anerkannten Verfahren BGI 505-23 (früher ZH 1/120.23).

Die Prüfung kann am 3. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 3. Tages erreicht werden. Die Prüfung kann ab dem 7. Tag nach Beladung abgebrochen werden, wenn die geforderten Endwerte des 28. Tages erreicht werden.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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