3. 5. 4. Kleb- und Dichtstoffe für Luftdichtheit: Grenzwerte für die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd


Beschreibung Produkte 

Anforderungen
Der VOC-Gehalt von Kleb- und Dichtstoffen für die Herstellung der Luftdichtigkeit an Fassade innen und außen soll unter 10 Gramm pro Liter liegen.

Lösemittelfreie Produkte, welche einen höheren VOC-Gehalt bis maximal 0,5 Gewichtsprozent enthalten, sind ebenfalls zugelassen, wenn sie folgende Anforderung an die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen erfüllen:

Produkte mit höherem VOC-Gehalt dürfen in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte in der Prüfkammer nicht überschreiten:
Die Prüfung kann vorzeitig abgebrochen werden (frühestens am 7. Tag nach Beladung), wenn an vier aufeinander folgenden Messtagen die zulässigen Emissionsendwerte jeweils nicht überschritten werden und während dieses Zeitraumes für keine der nachzuweisenden Substanzen ein Konzentrationsanstieg feststellbar ist.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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