Mussmaßnahme
Ökologisch muss nachstehende Mindestanforderung erfüllt werden:
Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge und Tapeten müssen PVC-frei sein.
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn folgende Bauprodukte des Gebäudes PVC-frei (chlorfrei) sind:
• Wäscheabwurfrohre
• Zentralstaubsaugerverrohrungen
• Ummantelungen von Rohrdämmungen
• Dunstabzugsrohre
• alle Komponenten des Dachentwässerungssystems z.B. Folien und Wasserabdichtungsbahnen, Rohre
• Bodenbeläge, Unterlagen oder Beschichtungen wie z.B. Kork-Verbindungsplatten oder Schwerrücken von Teppichbodenbelägen, Terrassenböden etc.
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