Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im verkaufsfertigen Produkt mit mehr als 0,1 Gewichtsprozenten (je Einzelstoff) enthalten sind:
- Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1907/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden