1. 1. 4. Ausschluss von CMR-Stoffen der Kategorie 2


Anforderungen
Zusätzlich zum Ausschluss von CMR-Stoffen der Kategorien 1A und 1B dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten sein:

Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 eingestuft sind als Diesen Gefahrenkategorien entsprechen folgende H-Sätze (bzw. R-Sätze gemäß Richtlinie 67/548/EWG):
Stoffe, die in der TRGS 905 eingestuft sind als:
Pos 3a: Von den Regelungen ausgenommen sind:
 
Nachweismöglichkeiten
 
Hintergrundinformationen
Blauer Engel für Lacke und Lasuren:
 

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