1. 8. 5. Ausschluss von Methylethylketoxim (MEKO) und von Butanonoxim abspaltenden Produkten
Anforderungen
Die Verwendung von Methylethylketoxim (MEKO, Butanonoxim) allein oder in Abmischungen sowie Butanonoxim abspaltende Produkte werden aus Arbeitsschutzgründen ausgeschlossen.
Nachweismöglichkeiten
Herstellererklärung, dass keine entsprechenden Stoffe enthalten sind
Umweltzeichen oder Gütesiegel, deren Vergaberichtlinien diesen Anforderungen entsprechen (z. B. Emicode EC1, EC1 R, EC1plus, Blauer Engel RAL-UZ 113)
EPD, PDB, TM (nur sofern die entsprechenden Informationen enthalten sind)
Mineralische Fliesenkleber müssen für BNB_BN 1.1.6 einen Nachweis erst ab Qualitätsniveau QN4 erbringen.
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