1. 5. 1. Ausschluss von reproduktionstoxischen Phthalaten


Anforderungen

Bei der Herstellung von Produkten aus PVC und in Beschichtungen auf nicht
mineralischen Oberflächen bzw. Bodenbelägen dürfen keine reproduktionstoxischen Phthalate eingesetzt werden. Dies umfasst folgende Einzelstoffe:

Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent Phthalate im Bodenbelag enthalten sein.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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