1. 5. 4. Ausschluss von Organophosphaten als Weichmacher


Anforderungen
Beschichtungssysteme dürfen keine weichmachenden Substanzen aus der Gruppe der Organophosphate enthalten.

Als Verunreinigungen dürfen nicht mehr als 0,1 Masseprozent Organophosphate im Beschichtungssystem enthalten sein.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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