4. 2. 3. Nur wasserbasierte Produkte und Beschränkung des VOC-Gehalts für 130 g/l


Anforderungen
Es dürfen nur wasserbasierte Produkte eingesetzt werden. Der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) muss unter 130 Gramm pro Liter liegen.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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