4. 2. 4. Nur wasserbasierte Produkte und Beschränkung des VOC-Gehalts auf 100 g/l


Anforderungen
Es dürfen nur wasserbasierte Produkte eingesetzt werden. Der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) muss unter 100 Gramm pro Liter liegen.

Für Korrosionsschutzbeschichtungen mit Korrosivitätskategorie C2 kann alterativ eine Korrosionsschutzbeschichtung mit Korrosivitätskategorie C3 gewählt werden.

 
Nachweismöglichkeiten
 

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