Auf die Verwendung von Spritz- und Montageschäumen ist zu verzichten. Eine Ausnahme wird gewährt bei Fugen mit wärmetechnischer Anforderung gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ). Durch den Auftragnehmer ist mit dem Angebot zu dokumentieren, für welche Fugen diese aufgrund wärmetechnischer Anforderungen gemäß abZ Montage- und Bauschäume unabdingbar sind. An allen anderen Bauteilen und Bereichen ist der vollständige Verzicht auf alle Montage- und Bauschäume Vertragsbestandteil und durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftraggeber überprüft nach Bedarf die Einhaltung dieser Anforderung.
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