D 3.1. 2. k. Verbot von Nichttropenhölzer aus nicht nachhaltiger Holzgewinnung


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Die Produkte dürfen ausschließlich Hölzer aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Sinne des §1 des Österreichischen Forstgesetzes in der Fassung 2002 zur „Nachhaltigkeit“ enthalten.

Nachweis:

 

Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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