Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen.
Die Maßnahme gilt als erfüllt
- wenn alle für den Bau des Hauses erforderlichen Hölzer (inklusive Fenster, Fußböden, Türen, Terrassenböden) aus EU-Europa oder der Schweiz kommen und dies im Zweifelsfalle auch nachgewiesen werden kann, z.B. mit einem „Holz-von-hier“-Zertifikat oder gleichwertig.
- Für außereuropäisches Holz ist ein Nachweis über ein 100 %-FSC-COC-Zertifikat oder ein 100%-PEFC-COC-Zertifikat zu erbringen, für Fensterholz genügt auch ein SFI-Zertifikat.
Nachweise für die ökologischen Muss-Maßnahmen:
Dokumentation der verwendeten Materialien, z.B. mittels
Bauprodukte-Nachweisformular (PDF, 42,7 KB)