Rohre in Gebäuden, Folien, Abdichtungsbahnen, Fußbodenbeläge und Tapeten müssen PVC-frei sein.
Die Maßnahme gilt als erfüllt, wenn folgende Bauprodukte des Gebäudes PVC-frei (chlorfrei) sind:
• Wäscheabwurfrohre,
• Zentralstaubsaugerverrohrungen,
• Ummantelungen von Rohrdämmungen,
• Dunstabzugsrohre,
• alle Komponenten des Dachentwässerungssystems z.B. Folien und Wasserabdichtungsbahnen, Rohre,
• Bodenbeläge, Unterlagen oder Beschichtungen wie z.B. Kork-Verbindungsplatten oder Schwerrücken von Teppichbodenbelägen, Terrassenböden etc.
Nachweise für die ökologischen Muss-Maßnahmen:
Dokumentation der verwendeten Materialien, z.B. mittels
Bauprodukte-Nachweisformular (PDF, 42,7 KB)