1. 1. 3. Holz aus nachhaltiger Gewinnung


Holz muss aus nachhaltiger Gewinnung stammen.

 

Die Maßnahme gilt als erfüllt

 

  • wenn alle für den Bau des Hauses erforderlichen Hölzer (inklusive Fenster, Fußböden, Türen, Terrassenböden) aus EU-Europa oder der Schweiz kommen und dies im Zweifelsfalle auch nachgewiesen werden kann, z.B. mit einem „Holz-von-hier“-Zertifikat oder gleichwertig.
  • Für außereuropäisches Holz ist ein Nachweis über ein 100 %-FSC-COC-Zertifikat oder ein 100%-PEFC-COC-Zertifikat zu erbringen, für Fensterholz genügt auch ein SFI-Zertifikat.

 

 

Nachweise für die ökologischen Muss-Maßnahmen:

Dokumentation der verwendeten Materialien, z.B. mittels Bauprodukte-Nachweisformular (PDF, 42,7 KB) 


baubook vorarlberg
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