Folgende Einsatzstoffe sind zu deklarieren, wenn sie im verkaufsfertigen Produkt mit mehr als 0,1 Gewichtsprozenten (je Einzelstoff) enthalten sind:
Hinweis: Das Kriterium gilt lt QNG-Kriteriensteckbrief für alle in der Tabelle genannten Gemische, lt. BNB-Kriteriensteckbrief für alle in der Tabelle genannten Bauprodukte (also auch Erzeugnisse).
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