Bei vollflächiger Verklebung von Bodenbelägen können erhebliche Mengen an Schad- und Reizstoffen auftreten. Ziel ist es, diese durch Auswahl besonders emissionsarmer Verlegewerkstoffe zu reduzieren.
Es sind nach dem Stand der Technik „sehr emissionsarme“ Verlegewerkstoffe einzusetzen, die den Anforderungen der Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe (GEV) für „sehr emissionsarme“ Verlegewerkstoffe (EMICODE®EC1, EMICODE®EC1PLUS, EMICODE®EC1-R oder EMICODE®EC1PLUS-R) genügen.
Für pulverförmige Klebstoffe gilt das Kriterium als erfüllt.
Werden Bodenbeläge eingesetzt, die keiner Verklebung bedürfen, so gilt das Kriterium als erfüllt.
Werden ausschließlich sehr emissionsarme Verlegewerkstoffe gem. GEV- EMICODE®EC1, EMICODE®EC1PLUS, EMICODE®EC1-R oder EMICODE®EC1 PLUS-R oder Bodenbeläge, die keiner Verklebung bedürfen, eingesetzt, werden...
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