Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) von werkseitig aufgebrachten Beschichtungen auf Holz und Metall für die Innenanwendung in Aufenthaltsräumen darf maximal 8 Gewichtsprozent, davon nicht mehr als 3 Gewichtsprozent SVOC betragen.
Weiß deckende Lacke dürfen max. 6 Gewichtsprozent Gesamt-VOC-Gehalt aufweisen.
Für kleine Ausbesserungsarbeiten an werksseitigen Beschichtungen dürfen auch Produkte in Kleingebinden eingesetzt werden, die den angeführten VOC-Vorgaben nicht entsprechen.
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