D 3.1. 1. c. Geruchsarme Bodenbeläge


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Textile und elastische Bodenbeläge müssen geruchsarm sein.

Nachweise

Geruchsnote < 4, Prüfgutachten gem. 

 

Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.


Durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend lange Lagerung zwischen Produktion und Einbau vor Ort) ist zu gewährleisten, dass die Bedingungen, unter denen die Prüfung stattgefunden hat, auch in der Praxis gewährleistet sind.


Bodenbeläge, die mit einem der folgenden Zeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=1761.29264.29270.29271.29275&ST=12&rg=K&SW=8