D 3.1. 1. e. Vermeidung von VOC-Emissionen aus Dämmstoffen in die Raumluft


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Raumseitig verlegte Dämmstoffe, die nicht durch eine strömungsdichte Schicht von der Raumluft abgeschlossen sind, müssen die folgenden Anforderungen an das Emissionsverhalten erfüllen:

 

Parameter Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen
KMR-Stoffe 1 µg/m³ (nicht bestimmbar)
Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6-C16 (TVOC) 300 µg/m³
Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen C16-C22 (TSVOC) 100 µg/m³
Formaldehyd 0,05 ppm*)

 

KMR-Stoffe: kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. der Klassen 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008

*) Nachweis nur für Dämmstoffe mit Formaldehyd haltigem Bindemittel erforderlich

Nachweis:
Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin, dass der Dämmstoff eine der folgenden Eigenschaften erfüllt:

 

 

Oder:

Prüfgutachten einer akkreditierten Prüfstelle gem. Prüfkammerverfahren nach ÖN EN ISO 16000. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Ausführungsbestimmungen: Prüfkammer ≥ 0,100 m³, Luftwechselzahl: 0,5 h-1, Beladung: ≥ 0,4 m²/m³, Probeentnahme aus der Produktion, Probe luftdicht verpackt bis zur Beladung. Keine Probenabklebung, Probe im Hauptluftstrom der Kammer auf Gestell aus inertem Material lose aufstellen, Messung nach 27 Tagen Lagerung im Normklima.


Produkte, die mit einem natureplus-Qualitätszeichen der Richtlinie RL0101, RL0102, RL0103, RL0104 RL0105, RL0106, RL0108, RL0109, RL0112, RL0113, RL0401, RL0406, RL0408, RL0806 oder mit einem Blauen Engel (RAL-UZ 132) ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen.


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
Link zu dieser Seite:
https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=1761.29264.29270.29271.29277&ST=12&rg=K&SW=8&lng=1