Beschreibung | Relevante Produktgruppen | ||
Werden ebene flächige Produkte aus Holzwerkstoffen raumseitig angewandt und nicht durch eine luftdichte Schicht von der Raumluft abgeschlossen, muss nachgewiesen werden, dass folgende Anforderungen an das Emissionsverhalten eingehalten werden:
Parameter | Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen |
Formaldehyd | 0,05 ppm |
Werden unverleimte, unbehandelte Vollholzprodukte (z.B.: Diagonalschalung aus Brettern, …) eingesetzt, so gilt das Kriterium als erfüllt.
Nachweis:
Prüfgutachten gemäß Prüfkammerverfahren nach EN 717-1. Das Prüfzertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Ausführungsbestimmungen: Prüfkammer ≥ 0,100 m³, Luftwechselzahl: 0,5 h-1, Beladung: ≥ 0,4 m²/m³, Probeentnahme aus der Produktion, Probe luftdicht verpackt bis zur Beladung. Kantenversiegelung für Einhaltung K/F=1,5 m/m², Probe im Hauptluftstrom der Kammer auf Gestell aus inertem Material lose aufstellen, Messung nach 27 Tagen Lagerung im Normklima.
Alternativ gilt als Nachweis ein Prüfgutachten, das gemäß Österreichischer Formaldehydverordnung i.g.F zulässig ist.
Produkte mit folgenden Prüfzeichen erfüllen die Anforderungen:
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