D 3.1. 1. o. Lösungsmittelfreie Bitumenmassen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Bitumenmassen sind grundsätzlich als kaltverarbeitbare, aromatenfreie Bitumenemulsionen mit maximal 3 Gewichtsprozent Lösemittel (GISCODE Einstufung BBP10 oder gleichwertig) anzuwenden.

Bitumenlösungen und heiß zu verarbeitende Bitumenprodukte sind im Regelfall unzulässig.

Lösungsmittelbasierte Produkte dürfen nur auf hydrophobierten metallischen Untergründen unter Verwendung von Kleingebinden zum Einsatz kommen. Wenn wie in diesem Fall keine Bitumenemulsionen eingesetzt werden können, sind Produkte mit dem geringst möglichen Lösemittelgehalt und der geringsten Gesundheitsgefährdung einzusetzen (z.B. möglichst niedrige GISCODE-Einstufung).


Beim Einsatz von Heißbitumen ist sicherzustellen, dass während der Verarbeitung ein Luftgrenzwert für die bei der Heißverarbeitung entstehenden Bitumendämpfe und -aerosole von 10 mg/m³eingehalten wird.

Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin


Produkte, die mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet sind und Produkte, welche mit dem GISCODE BBP10 gekennzeichnet sind, sind jedenfalls auf Emulsionsbasis und erfüllen somit die Anforderungen.


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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https://www.baubook.at/m/PHP/Kat.php?SKK=1761.29264.29270.29271.29281&ST=12&rg=K&SW=8