Verbindungen, die Arsen, Blei, Cadmium, Chrom (VI) oder Quecksilber enthalten, dürfen in Beschichtungen nicht enthalten sein. Eventuell auftretende Verunreinigungen dürfen jeweils höchstens 0,005 Gewichtsprozent (50 ppm), bei Arsen höchstens 0,001 Gewichtsprozent (10 ppm) und bei Cadmium sowie Quecksilber höchstens 0,0002 Gewichtsprozent (2 ppm) betragen.
Nachweis:
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Fassung der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 oder Bestätigung des Herstellers bzw. der Herstellerin.
Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderungen jedenfalls:
Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.
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