D. 2. 2. Verbot von Nichttropenhölzern aus nicht nachhaltiger Holzgewinnung


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Die Produkte dürfen ausschließlich Hölzer aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Sinne des § 1 des Österreichischen Forstgesetzes in der Fassung 2002 zur „Nachhaltigkeit“ enthalten.

 

 
 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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