C. 2. 2. Ausschluss von besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC)


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen
Für alle eingesetzten Dämmstoffe aus geschäumten Kunststoffen gelten folgende Anforderungen:
 

 
Punkte

Der Einsatz von Dämmstoffen, die frei von als SVHCs eingestuften Flammschutzmitteln sowie frei von KMR-Stoffen gemäß Kategorie 1A, 1B und empfohlenermaßen Kategorie 2 der CLP-Verordnung 1272/2008 sind, wird mit 10 Punkten bewertet.

 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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