D. 2. 2. Emissionsarme Beschichtungen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Der Lösemittelanteil von Oberflächenbeschichtungen wie Holz-, Parkettböden etc. (Lacke, Öle, Wachse,..) darf maximal 8 Masseprozent betragen. Versiegelungen von Beton oder Estrich sind grundsätzlich lösemittelfrei auszuführen. Aromatische Kohlenwasserstoffe sind nicht zulässig. Werkseitig erfolgte Beschichtungen werden nicht berücksichtigt. Fertigparkett (UV-gehärtet) erfüllt die Anforderungen.

 
Punkte

Stufe 1:

Einsatz emissionsarmer Produkte in folgenden Produktgruppen: Verlegewerkstoffe, Bodenbeläge, Holzwerkstoffe, Beschichtungen, Innenwandfarben


40 Punkte

 

Kriterien welche für die Stufe 1 relevant sind:

 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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