D. 2. 2. Beschichtungen auf Bodenbelägen und auf Estriche


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Anforderungen

Der Gesamt-VOC-Gehalt (Summe aus VOC und SVOC) von vor Ort aufgebrachten Bodenbelagsbeschichtungen darf maximal 6 Gewichtsprozent in can (im Gebinde) betragen, davon nicht mehr als 2 Gewichtsprozent SVOC, wobei Stoffe mit sensibilisierenden Eigenschaften (R-Sätze R41 oder R42, H-Sätze H317, H334, EUH208) ausgeschlossen sind.


Ausnahme: Der Gesamt-VOC-Gehalt von Oberflächenbehandlungen inkl. Imprägnierungen auf mineralischen Bodenbelägen darf maximal 10 Gewichtsprozent in can (im Gebinde) betragen. SVOC mit sensibilisierenden Eigenschaften (R-Sätze R41 oder R42, H-Sätze H317, H334, EUH208) sind ausgeschlossen.


Das Kriterium gilt für alle Beschichtungen, die vor Ort auf Bodenbeläge oder Estriche in Aufenthaltsräumen aufgebracht werden.

 
Punkte

Stufe 1:

Einsatz emissionsarmer Produkte in folgenden Produktgruppen: Verlegewerkstoffe, Bodenbeläge, Holzwerkstoffe, Beschichtungen, Innenwandfarben


40 Punkte

 

Kriterien welche für die Stufe 1 relevant sind:

 
Nachweis und Dokumentation
 
Hintergrundinformationen und Literatur
 

baubook
klimaaktiv kriterien und produkte
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