5. 1. 5. Grenzwerte für VOC- und SVOC-Emissionen in elastischen Bodenbelägen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Elastische Bodenbeläge minderer Qualität, die organische Substanzen in erhöhtem Ausmaß freisetzen, sollen nicht zur Anwendung kommen.
Elastische Bodenbeläge können leichtflüchtige oder schwerflüchtige organische Stoffe (VOC oder SVOC) durch Abgasung oder Abrieb freisetzen. Die Wirkungen der VOC und SVOC können von Geruchsempfindungen und Reizungen der Schleimhäute von Augen, Nase und Rachen über Wirkungen auf das Nervensystem bis zu Langzeitwirkungen reichen. Es gibt Stoffe, denen Allergie auslösendes oder kanzerogenes Potenzial zugesprochen werden.

 
Mindestanforderung

Folgende Anforderungen an das Emissionsverhalten gelten für elastische Bodenbeläge:

Parameter Max. Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen
Kanzerogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B nach
CLP-Verordnung 1272/2008 (C-Stoffe)
1 µg/m³ (nicht bestimmbar)
Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6 - C16 (TVOC) 300 µg/m³
Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen C16 - C26 (TSVOC) 100 µg/m³

 

Nachweis:
Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle über Prüfkammerverfahren nach ÖNORM EN ISO 16000-6,-9,-11 sowie ÖNORM EN 16516. Die Ausführungsbestimmungen richten sich nach AgBB-Schema 2018 oder aktueller, wobei für Bodenbeläge eine Raumbeladung von ≥ 0,4 m2/m3 anzuwenden ist.

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen jedenfalls:

 

Zertifikate zu Prüfkammeruntersuchungen, welche die Einhaltung der oben angeführten Grenzwerte unter Beachtung der festgelegten Ausführungsbestimmungen) bestätigen, werden ebenfalls anerkannt (z.B. Indoor Air Comfort GOLD).

 

Das Prüfzertifikat bzw. der Prüfbericht darf nicht älter als 5 Jahre sein.

 

Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden.

 
Dokumentation Kriterienänderung

… AgBB-Schema 2018 ERGÄNZT: oder aktueller, wobei für Dämmstoffe eine Raumbeladung von ≥ 0,X m2/m3 anzuwenden ist. ENTFERNT: Für ältere Messungen werden Prüfungen gemäß AgBB-Schema 2015 anerkannt. ANS ENDE GESTELLT: Das Prüfzertifikat ERGÄNZT: bzw. der Prüfbericht darf nicht älter als 5 Jahre sein.

 

ERGÄNZT: Zertifikate zu Prüfkammeruntersuchungen, welche die Einhaltung der oben angeführten Grenzwerte unter Beachtung der festgelegten Ausführungsbestimmungen) bestätigen, werden ebenfalls anerkannt (z.B. Indoor Air Comfort GOLD). 

 

 

 

baubook
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