2. 2. 12. Verbot von akut toxischen Stoffen


Beschreibung Relevante Produktgruppen 

Erläuterung

Stoffe, die bei Verschlucken (oral), Einatmen (inhalativ) oder durch Resorption über die Haut (dermal) lebensgefährlich oder giftig sind, dürfen nicht zum Einsatz kommen.

 
Mindestanforderung

Es dürfen keine Stoffe enthalten sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit folgenden H-Sätzen gekennzeichnet werden müssen:

 

CLP Einstufung Gefahrenhinweis
Akute Toxizität, Kategorie 1 H300 (oral)
H310 (dermal)
H330 (inhal.)
Akute Toxizität, Kategorie 2 H300 (oral)
H310 (dermal)
H330 (inhal.)
Akute Toxizität, Kategorie 3 H301 (oral)
H311 (dermal)
H331 (inhal.)

 

Als Grenzwert werden Gehalte je Stoff bis zu 0,1 Gewichtsprozent akzeptiert.

 

Nachweis:

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Bestätigung der Herstellerin bzw. des Herstellers

 

Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen diese Anforderung jedenfalls:


Der Nachweis kann auch durch entsprechende Kennzeichnung im baubook (www.baubook.info/oea) geführt werden

 

 

baubook ökologisch ausschreiben
Kriterienkataloge „ÖkoKauf Wien “ und Servicepaket „Nachhaltig:Bauen in der Gemeinde“