Grenzwerte für halogenorganische Verbindungen:
Halogenorganische Verbindungen dürfen in Beschichtungen zu maximal 1 Gewichtsprozent eingesetzt werden. Sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Sicherheitsdatenblatt geringere Konzentrationen verpflichtend anzuführen, gelten diese Konzentrationen als Grenzwerte.